Zur Schule, zur Ausbildung, zum Sport oder zu Freunden – ohne jedes Mal Mama oder Papa fragen zu müssen. Mit einem AIXAM Leichtmobil kannst du bereits ab 15 Jahren selbst fahren.
AIXAM Leichtmobile der Klasse L6e dürfen mit dem Führerschein AM ab 15 Jahren gefahren werden – und das in ganz Deutschland.
Mit bis zu 45 km/h, zwei Sitzplätzen und einem geschlossenen Innenraum bist du unabhängig unterwegs und bei Regen, Wind oder Kälte geschützt.
Und für die Eltern? Weniger Fahrdienst im Alltag – und eine interessante Alternative zu Roller oder Moped.
Wenn du mit 15 starten möchtest, brauchst du die Führerscheinklasse AM. Sie kann in Deutschland bundesweit ab 15 Jahren erworben werden.
Wichtig: Solange du noch keine 16 Jahre alt bist, gilt die mit 15 erworbene Fahrerlaubnis nur innerhalb Deutschlands.
Auch mit den Führerscheinklassen A1, A2, A, B oder T dürfen Fahrzeuge der Klasse AM grundsätzlich gefahren werden.
Dann kümmere dich am besten rechtzeitig um deinen Führerschein. Fahrschulen, Unterricht und Prüfungstermine können unterschiedlich ausgelastet sein.
Unser Tipp: Informiere dich etwa 3 bis 6 Monate vor deinem 15. Geburtstag bei deiner Fahrschule. So weißt du frühzeitig, wann du mit der Ausbildung beginnen kannst und wie der zeitliche Ablauf bei dir vor Ort aussieht.
Ein Roller ist nicht für jeden die richtige Lösung. Gerade wenn Schule, Ausbildungsplatz oder Freunde ein paar Kilometer entfernt sind, macht ein eigenes Fahrzeug im Alltag einen großen Unterschied.
Mit einem AIXAM sitzt du geschützt im Fahrzeug, kannst eine zweite Person mitnehmen und hast Platz für Rucksack, Sporttasche oder Einkäufe.
Und vor allem: Du kannst selbst losfahren.
Schule. Ausbildung. Freunde. Sport. Nach Hause. Wann es für dich passt.
Die AIXAM Leichtmobile, die mit Führerschein AM gefahren werden dürfen, gehören zur Fahrzeugklasse L6e und fahren maximal 45 km/h.
Du kannst damit auf öffentlichen Straßen fahren, soweit dort keine entsprechende Verkehrsbeschränkung besteht.
Nicht erlaubt sind:
Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Dort dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
Für die typischen Wege zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Sport oder zu Freunden kann ein AIXAM deshalb gerade im regionalen Alltag eine interessante Lösung sein.
AIXAM Leichtmobile der Klasse L6e sind in Deutschland grundsätzlich zulassungsfrei. Eine klassische Zulassung wie bei einem Pkw ist deshalb nicht erforderlich.
Ganz ohne Kennzeichen geht es natürlich nicht: Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr brauchst du einen entsprechenden Versicherungsschutz und ein gültiges Versicherungskennzeichen.
Für die entsprechenden zulassungsfreien AIXAM Leichtmobile fällt außerdem keine Kfz-Steuer an.
Klein und wendig für Schule und Stadt? Etwas mehr Platz? Sportlicher Look? Oder lieber elektrisch?
AIXAM bietet verschiedene Modelle und Ausstattungen, die bereits mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden können.
Am besten schaust du sie dir nicht nur online an.
Komm mit deinen Eltern bei uns vorbei, setz dich rein und probiere aus, welcher AIXAM zu dir passt.
Wir erklären euch in Ruhe, welche Modelle infrage kommen, was ihr für Führerschein und Versicherung benötigt und worauf ihr beim Kauf achten solltet.
AIXAM Modelle entdeckenJa – allerdings nicht jedes Auto. Mit der Führerscheinklasse AM dürfen Jugendliche ab 15 Jahren unter anderem leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e fahren. Dazu gehören die entsprechenden AIXAM Leichtmobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Ja. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM beträgt in Deutschland 15 Jahre. Die frühere unterschiedliche Regelung zwischen einzelnen Bundesländern ist überholt.
Nein. Wer die Führerscheinklasse AM mit 15 erworben hat, darf davon bis zum 16. Geburtstag nur im Inland, also in Deutschland, Gebrauch machen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres entfällt diese altersbedingte Beschränkung.
Die entsprechenden AIXAM Leichtmobile der Fahrzeugklasse L6e haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Die entsprechenden AIXAM Pkw-Modelle verfügen über zwei Sitzplätze. Damit kann neben dem Fahrer eine weitere Person mitfahren.
Grundsätzlich ja. Ein generelles Verbot für Landstraßen besteht für L6e-Fahrzeuge nicht. Entscheidend ist die jeweilige Beschilderung bzw. Straßenart. Kraftfahrstraßen sind beispielsweise ausgeschlossen.
Nein. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Ein AIXAM der Klasse L6e erreicht maximal 45 km/h.
Ja. Auch wenn die entsprechenden L6e-Fahrzeuge grundsätzlich nicht regulär zugelassen werden müssen, benötigen sie für den Betrieb auf öffentlichen Straßen einen Versicherungsschutz und ein gültiges Versicherungskennzeichen.
Für die entsprechenden zulassungsfreien AIXAM Leichtmobile fällt keine Kfz-Steuer an.
Ja. Die Führerscheinklasse B schließt die Klasse AM ein. Auch die Klassen A1, A2, A und T berechtigen grundsätzlich zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Ja. Wer bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 besitzt, verfügt damit auch über die eingeschlossene Klasse AM. Die Begleitauflage des BF17 bezieht sich auf Fahrzeuge der Klassen B und BE – ein Fahrzeug der Klasse AM darf daher ohne Begleitperson gefahren werden.
Wenn du möglichst rund um deinen 15. Geburtstag starten möchtest, solltest du dich einige Monate vorher bei einer Fahrschule informieren. Wir empfehlen etwa 3 bis 6 Monate Vorlauf. Die tatsächlichen Ausbildungs- und Prüfungstermine hängen von der jeweiligen Fahrschule und der örtlichen Verfügbarkeit ab.
Du bist 14 oder 15 und möchtest wissen, welcher AIXAM zu dir passt? Oder Sie möchten als Eltern wissen, wie Führerschein, Versicherung und Fahrzeugkauf genau funktionieren?
Dann kommt gemeinsam bei uns vorbei.
Wir nehmen uns Zeit, zeigen euch die verschiedenen AIXAM Modelle und beantworten die Fragen, die vor dem ersten eigenen Fahrzeug wirklich wichtig sind.